Landwirtschaftliche Buchstelle

Aus der Region - für die Region!

Die Landwirte sehen sich zunehmend mit immensen Herausforderungen durch zahlreiche Änderungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft konfrontiert. Weiter gilt es bei der Kostenminimierung ihrer Produktion und der Erfüllung gestiegener Qualitätsanforderungen zum Wohle des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu reagieren.

All dies erfordert eine detaillierte Datendokumentation, die es, neben der Einhaltung hoher Anforderungen bei Tier-, Umwelt- und Naturschutz sowie durch einen hohen Standard bei der Landtechnik für Arbeitseffektivität und Arbeitsschutz, zu vereinbaren gilt.

Hierbei möchten wir Sie gerne im Rahmen unserer „Landwirtschaftlichen Buchstelle“ unterstützen.

Bei dem Begriff "Landwirtschaftliche Buchstelle" handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.
 

Unter anderem unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
  • Buchführung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Mithilfe bei der Eigenerstellung
  • Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) und § 4 Abs. 3 EStG (Überschussrechnung)
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
  • Alle zugehörigen Steuererklärungen
  • Beratung bei Betriebsteilungen
  • Beratung in Fragen der Umsatzsteuer (Option der Regelbesteuerung)
 
Unsere Zielsetzung ist die optimale Betreuung, um Ihnen zu helfen, Ihre Ziele zu verwirklichen.