Lohnbuchhaltung

Sie beschäftigen Mitarbeiter?
Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht sind äußerst komplex.

Als Arbeitgeber sind Sie nicht nur gesetzlich verpflichtet, Tarifverträge und Mindestlohngesetz zu beachten, sondern auch pünktlich korrekte und ausführliche Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter zu erstellen. Finanzamt, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger sowie Berufsgenossenschaften erwarten Ihre Steuer- und Beitragsanmeldungen.

Der Gesetzgeber hat die Träger der Rentenversicherung verpflichtet, jeden Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre zu prüfen. Stellt der Prüfer hier Fehler fest, kann das für den 4-jährigen Prüfungszeitraum schnell zu erheblichen Beitragsnachforderungen führen.

Auch hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren viele Möglichkeiten gestrichen, steuerfreie Arbeitgeberleistungen zu gewähren. Durch die optimale Ausnutzung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gestaltungsräume können Sie dennoch die Lohnnebenkosten verringern und in diesem Zusammenhang auch die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen, z. B. durch attraktive Sachbezüge. Jedoch ist hierbei besonders wichtig, gesetzliche Bestimmungen exakt einzuhalten, da sonst Steuernachzahlungen drohen. Mit unserem Fachwissen sind wir in der Lage, Sie umfassend zu beraten, wie Sie ihre Mitarbeiter mit "Mehr Netto vom Brutto" belohnen können.
 

Im Einzelnen beinhaltet die Lohnbuchhaltung:
  • An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern bei der Krankenkasse
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Baulohn
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Online-Meldung an Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen